Billinski · Ratgeber
Erstattungen in Shopify: Gutschrift, Rechnungskorrektur und Storno
Eine Rechnung ist ausgestellt, dann kommt eine Retoure, ein Kulanzbetrag oder die Bitte, die Anschrift zu ändern. Was dann mit der Rechnung passiert, welcher Beleg entsteht und welche Begriffe dabei durcheinandergehen.
Grundsatz: Die Rechnung bleibt, wie sie ist
Eine ausgestellte Rechnung wird nicht geändert, nicht gelöscht und nicht neu erzeugt. So verlangen es die GoBD: Belege müssen unveränderbar und nachvollziehbar sein. Jede Änderung ist deshalb ein neuer Beleg, der sich auf die ursprüngliche Rechnung bezieht.
Begriffe: Gutschrift, Rechnungskorrektur, Stornorechnung
- Im Handel heißt der Beleg über eine Erstattung meist „Gutschrift“.
- Im Umsatzsteuerrecht ist eine Gutschrift aber etwas anderes: eine Rechnung, die der Käufer für den Verkäufer ausstellt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Deshalb nennen viele den Erstattungsbeleg korrekter „Rechnungskorrektur“ oder „Korrekturbeleg“; Hauptsache, er ist klar als Korrektur einer bestimmten Rechnung erkennbar.
- Eine Stornorechnung hebt eine Rechnung vollständig auf, meist weil Angaben falsch waren; danach folgt eine neue Rechnung.
Erstattungen: Retoure, Teilerstattung, Kulanz
Wird der Preis nachträglich gemindert, ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, und die Steuer wird in dem Zeitraum berichtigt, in dem die Erstattung erfolgt (§ 17 UStG). Der Korrekturbeleg zeigt, welche Positionen in welcher Menge und mit welchem Betrag erstattet wurden:
- Volle Retoure: alle Positionen, gegebenenfalls mit Versandkosten.
- Teilretoure: nur die zurückgegebenen Stücke.
- Nur Versandkosten oder ein Kulanzbetrag: der erstattete Betrag mit der passenden Umsatzsteuer.
- Mehrere Teilrechnungen: Die Erstattung verteilt sich auf die Rechnungen, auf denen die Positionen standen.
Falsche Angaben: berichtigen oder stornieren und neu ausstellen
Stimmen Anschrift, Firmenname, USt-IdNr. oder die Bestellnummer des Kunden nicht, lässt sich die Rechnung berichtigen (§ 31 Abs. 5 UStDV). In der Praxis am saubersten ist: die Rechnung vollständig stornieren und mit neuer Nummer korrigiert neu ausstellen, Beträge und Lieferdatum bleiben gleich. Eilig ist es, wenn zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen ist: Die schuldest du nach § 14c UStG, bis die Rechnung berichtigt ist. Stimmen Preise oder Steuer, fließt meist Geld zurück; das ist dann eine Erstattung.
Eigene Nummern und Bezug auf die Rechnung
Korrekturbelege bekommen einen eigenen fortlaufenden Nummernkreis, zum Beispiel GS-2026-00001, und nennen Nummer und Datum der Rechnung, die sie korrigieren. Die ursprüngliche Rechnung bleibt im Archiv; zusammen ergeben die Belege den richtigen Stand.
Firmenkunden: auch Korrekturen als E-Rechnung
Ab 2027 bzw. 2028 gelten für Rechnungen an Firmenkunden die E-Rechnungsregeln, für Korrekturbelege genauso. Ein Korrekturbeleg im Format ZUGFeRD oder XRechnung verweist in der XML auf die ursprüngliche Rechnung. Mehr unter Rechnungen an Firmenkunden.
In der Buchhaltung
Im DATEV-Export stehen Rechnungen im Soll und Korrekturbelege im Haben, auf demselben Erlöskonto wie die Rechnung. Eine Stornorechnung sollte als Storno erkennbar sein, damit die Kanzlei sie nicht für eine Erstattung hält. Siehe Shopify DATEV-Export.
So macht es Billinski
Erstattest du in Shopify, erstellt Billinski automatisch den Korrekturbeleg über genau die erstatteten Positionen und Beträge, mit eigenem Nummernkreis und Bezug auf die Rechnung, auch über mehrere Teilrechnungen. Falsche Angaben korrigierst du mit „Stornieren und neu ausstellen“: Stornorechnung und neue Rechnung entstehen in einem Schritt, die alte bleibt unverändert im Archiv. Alle Belege sind E-Rechnungen und stehen im DATEV-Export. Preise ansehen · Fragen zur Korrektur
Stand Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung.