Billinski · Ratgeber

Rechnungen für Shopify-Händler in Österreich

Sitzt dein Unternehmen in Österreich, gilt für deine Rechnungen das Umsatzsteuergesetz 1994: mit eigenen Steuersätzen, der UID-Nummer auf der Rechnung, Kleinbetragsrechnungen bis 400 € und einer Kleinunternehmergrenze von 55.000 €. Was auf die Rechnung gehört, was für Kunden in Deutschland gilt und was du mit deiner Steuerberatung abstimmst.

Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994

Eine Rechnung über mehr als 400 € enthält nach § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994:

Die Shopify-Bestellbestätigung erfüllt das nicht; dafür brauchst du eine Rechnungslösung, die aus der Bestellung eine Rechnung macht. Was Rechnungsnummern und Korrekturen angeht, gilt dasselbe wie in Deutschland: Eine ausgestellte Rechnung wird nicht geändert, Erstattungen werden zu eigenen Belegen (Gutschrift und Stornorechnung).

Kleinbetragsrechnung bis 400 €

Bis 400 € brutto genügt eine vereinfachte Rechnung (§ 11 Abs. 6 UStG 1994): dein Name und deine Anschrift, Menge und Bezeichnung der Artikel, Tag der Lieferung, Entgelt und Steuer in einer Summe, der Steuersatz und das Ausstellungsdatum. Name und Anschrift des Kunden dürfen fehlen, ebenso deine UID-Nummer. In Deutschland liegt die Grenze bei 250 €. Für eine steuerfreie Lieferung an eine Firma in einem anderen EU-Land reicht die Kleinbetragsrechnung nie: Dort gehören beide Anschriften und beide UID-Nummern immer auf die Rechnung.

Die UID-Nummer

Deine UID-Nummer hat das Format ATU und acht Ziffern und steht auf jeder Rechnung über 400 €. Liefert dein Shop an Firmen in anderen EU-Ländern, prüfst du deren UID-Nummer vorher über die EU-Datenbank VIES und bewahrst das Ergebnis auf. Kleinunternehmer brauchen für ihre Rechnungen keine UID-Nummer.

Steuersätze in Österreich

Der Normalsatz beträgt 20 %, dazu kommen die ermäßigten Sätze von 10 % (etwa für viele Lebensmittel und Bücher) und 13 % sowie seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Shopify berechnet den Satz an der Kasse, wenn du unter Einstellungen → Steuern und Zollgebühren → Europäische Union Österreich mit Steuererhebung aktiv hast und den Produkten die richtigen Steuersätze zugeordnet sind. Welcher Satz für welches Produkt gilt, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Kleinunternehmerregelung: 55.000 € brutto

Seit 2025 bist du Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994), wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr jeweils höchstens 55.000 € brutto beträgt. Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr um nicht mehr als 10 %, also bis 60.500 €, bleibt es für dieses Jahr bei der Befreiung; darüber gilt die Steuerpflicht ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Gezählt wird der Umsatz deines ganzen Unternehmens, nicht nur der Shop.

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und schreibst einen Hinweis auf die Befreiung auf die Rechnung, etwa „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“. In Shopify schaltest du dann die Steuererhebung für Österreich aus. Auf die Befreiung kannst du verzichten (§ 6 Abs. 3 UStG 1994), bist daran aber mindestens fünf Jahre gebunden. Für Verkäufe in andere EU-Länder gibt es seit 2025 zusätzlich eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung mit eigener Anmeldung; ob sie für dich passt, besprichst du mit deiner Steuerberatung. Die deutschen Regeln stehen im Ratgeber Kleinunternehmer mit Shopify.

Kunden in Deutschland und der übrigen EU

E-Rechnung

Eine allgemeine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit nicht. Rechnungen an Bundesdienststellen müssen aber schon heute elektronisch eingebracht werden, über das Unternehmensserviceportal (USP) als ebInterface oder über PEPPOL. Ein ZUGFeRD-PDF nach EN 16931 ist für Firmenkunden trotzdem praktisch, besonders für Kunden in Deutschland, deren Buchhaltung die Daten direkt einliest.

Buchhaltung und Aufbewahrung

Österreichische Kanzleien arbeiten meist mit BMD oder RZL, nicht mit DATEV. Ein DATEV-Buchungsstapel lässt sich trotzdem nutzen, wenn die Kanzlei ihn übernimmt; die Kontenvorschläge darin folgen aber den deutschen Kontenrahmen SKR03 und SKR04. Frag deine Steuerberatung, in welchem Format sie Rechnungen und Belege haben möchte, und lass dir die Erlöskonten nennen. Rechnungen bewahrst du sieben Jahre auf (§ 132 BAO).

Checkliste

  1. UID-Nummer und Anschrift für die Rechnung bereitlegen, bei eingetragenen Unternehmen auch Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.
  2. In Shopify Österreich mit Steuererhebung aktivieren, als Kleinunternehmer ausschalten.
  3. Prüfen, ob du die Lieferschwelle von 10.000 € für die EU überschreitest, und dich bei Bedarf für OSS registrieren.
  4. Firmenkunden in der EU nur mit geprüfter UID-Nummer steuerfrei beliefern.
  5. Mit der Kanzlei das Format für die Buchhaltung und die Erlöskonten abstimmen.
  6. Als Kleinunternehmer den Umsatz des ganzen Unternehmens im Blick behalten.

So macht es Billinski

In der Einrichtung wählst du den Sitz Österreich, und Billinski stellt Rechnungen nach § 11 UStG 1994 aus: mit deiner UID-Nummer, Kleinbetragsrechnungen bis 400 €, der UID-Nummer des Kunden über 10.000 €, den Steuersätzen 20, 13, 10 und 4,9 % und Hinweisen mit Verweis auf das UStG 1994 in allen fünf Rechnungssprachen. Als Kleinunternehmer bekommst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit Pflichthinweis und eine Warnung, wenn deine Umsätze über Billinski an 55.000 € heranreichen. Jede Rechnung ist eine geprüfte ZUGFeRD-E-Rechnung; an das Unternehmensserviceportal übermittelt Billinski noch nicht. Den DATEV-Export kannst du nutzen, wenn deine Kanzlei ihn übernimmt; die Belege bleiben acht Jahre im Archiv. Preise ansehen · Fragen zum Sitz in Österreich

Stand Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung.